Die Versewndererklärung ist ein Schlüsseldokument, das für den Versand von Gefahrgütern erforderlich ist. Eine korrekt ausgefüllte Versendererklärung enthält wichtige Informationen, die zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken beitragen.
Beim Versand von Gefahrgut muss der Absender ein Formular ausfüllen, das als Versendererklärung für Gefahrgut bezeichnet wird. Es bescheinigt, dass die Sendung im Einklang mit der Dangerous Goods Regulations (DGR) der IATA beschriftet, verpackt und deklariert wurde. Sie können die Versendererklärung für Gefahrgut auf der IATA-Website herunterladen.
Die Versendererklärung hilft dem Transportunternehmen zu verstehen, wie die Waren beim Transport gehandhabt werden. Daher ist es sehr wichtig, alle Angaben korrekt auszufüllen und an Ihrer Sendung anzubringen. Andernfalls kann es zu Verzögerungen oder Geldstrafen für die Sendung kommen. Denken Sie daran, vor dem Versand immer zu überprüfen, welche Gesetze und Vorschriften gelten und welche Anforderungen der Transportdienstleister vorschreibt.
Die folgenden Informationen sollten in der Versendererklärung angeben werden:
Überprüfen Sie, dass alle Namen, Adressen und Kontaktangaben auf den Dokumenten korrekt und vollständig sind und mit den Informationen auf dem Paket übereinstimmen. Falls Informationen fehlen oder nicht richtig sind, kommt Ihre Sendung möglicherweise nicht (rechtzeitig) am Zielort an.
Sollte es bei einer Sendung zu einem Unfall kommen, muss der Absender oder Empfänger (oder ein verantwortlicher Vertreter) sofort kontaktiert werden.
Daher ist es wichtig, auf der Versendererklärung eine Kontakttelefonnummer für den Notfall (sofern erforderlich) anzugeben, einschließlich Ländervorwahl. Geben Sie nicht die allgemeinen Notrufnummern wie 112 oder 911 an, da die Kontaktperson oder das Unternehmen über die Sendung und ihre Gefahren informiert sowie rund um die Uhr erreichbar sein muss.
Hierbei handelt es sich um eine vierstellige Nummer, mit der die Art des Gefahrguts identifiziert wird, das Sie versenden. Sie finden die Nummer auf dem Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet, SDS) unter Abschnitt 14. Der Hersteller der Waren kann Ihnen ein SDS bereitstellen.
Denken Sie außerdem daran, das UN-Präfix auf der Versendererklärung anzugeben. Wenn Sie beispielsweise Farbe versenden, geben Sie „UN 1263“ an.
Das Nettogewicht bezieht sich ausschließlich auf das Gewicht des Gefahrguts, und das Bruttogewicht ist das Gewicht der gesamten Sendung (einschließlich Produkt und Verpackung).
Sehen Sie in den Gefahrgutvorschriften der IATAnach, ob das Netto- oder Bruttogewicht für Ihre Sendung anzugeben ist. Wenn Sie diese Information gefunden haben, geben Sie sie auf der Versendererklärung an.
Wenn Sie radioaktives Material versenden, wie zum Beispiel medizinische Isotope, streichen Sie die Option „Nicht radioaktiv“ auf der Versendererklärung durch.
Im Allgemeinen unterliegen Transporte radioaktiven Materials mehr Regeln und Vorschriften, sodass es am besten ist, sich vor dem Versand mit Ihrem Spediteur in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, welche Informationen Sie bereitstellen müssen.
Um sicherzustellen, dass sich die Versendererklärung nicht von der Packung löst, falten Sie sie und legen Sie sie in einen selbsthaftenden, transparenten und robusten Beutel.
Right
Wrong
Versandbedingungen und -dokumente können sich je nach Transportdienstleister unterscheiden. Auf dieser Website finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Versand. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versandbedingungen für Sie gelten, informieren Sie sich bei Ihrem Transportdienstleister. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Versand über die Regeln und Vorschriften des Landes, von dem aus und in welches Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebsites.